Teilnahmebedingungen / AGB

für das Ferienprogramm und den Ferienpass des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth

1. Teilnahmebedingungen für das Ferienprogramm der Stadt Fürth

Registrierung
Die Teilnahme am Fürther Ferienprogramm ist ohne Registrierung möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zu registrieren und ein Ferien-Login bei uns anzulegen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess. Bei der Registrierung müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten des anzumeldenden Kindes und die Daten des Kindes wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls übernimmt das Jugendamt der Stadt Fürth keinerlei Haftung.

Haftung
Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet das Stadtjugendamt im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Haftung der Ferienorganisatoren beginnt und endet jeweils mit dem Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt zu den angegebenen Veranstaltungszeiten. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, als nicht bereits eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versicherung in Frage kommt.
Für alle durch Teilnehmer*innen mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden haftet die Teilnehmer*innen bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigter selbst. Wenn die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen bzw. die Teilnehmer*innen selbst die Teilnahmebedingungen nicht beachten, haften sie für hieraus entstehende Schäden. Für während der Veranstaltung abhanden gekommene Gegenstände haftet die Stadt Fürth nicht.
Insbesondere bei der Onlineanmeldung müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten und des anzumeldenden Kindes wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls übernimmt das Jugendamt der Stadt Fürth keinerlei Haftung. Wenn sich herausstellt, dass das Mindestalter des Kindes unbegründet und unkorrekt angegeben wurde, kommt es zu einer sofortigen Stornierung von Seiten des Ferienprogramms.
Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen unserer Online-Angebote entstehen.

Veranstaltungsabsage oder Programmänderung durch das Ferienprogramm
Sollte eine Veranstaltung durch ungenügende Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden können, so besteht Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Das Ferienprogramm und die externen Veranstalter verpflichten sich spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen.
Bei schlechtem Wetter und in begründeten Fällen behält sich der Veranstalter das Recht auf Programmänderung vor. Sollte dies nicht angenommen werden oder nicht gewünscht sein, kann die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.
Bei externen Anbietern treten deren AGB’s in Kraft.

Nichtteilnahme
Jede Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam – ob die Anmeldung online, persönlich oder telefonisch erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren dennoch fällig bzw. nicht zurückerstattet. In begründeten Fällen, wie Krankheit ist eine Erstattung/Nichtzahlung nur dann möglich, wenn die Absage telefonisch 0911-974 15 66 oder 0152-524 987 00 (auch SMS oder WhatsApp) oder via Email (oswald.gebhardt@ferien-fuerth.de) bis 20.00 Uhr am Vortag der Veranstaltung erfolgt und eine Krankmeldung des behandelnden Arztes vorgelegt wird. Die Entscheidung darüber behalten wir uns vor.
Bei wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen kann ein genereller Ausschluss von der Teilnahme am Ferienprogramm erfolgen.

Unpünktliches Erscheinen zur Veranstaltung
Teilnehmende, die zu spät zur Veranstaltung erscheinen verlieren den Anspruch auf Teilnahme am Angebot und der Rückerstattung der Gebühr – siehe auch Nichtteilnahme.

Verbindlichkeit der ausgeschriebenen Angebotszeiten
Die angemeldeten Teilnehmenden werden erst ab dem von uns ausgeschriebenen Zeitpunkt betreut. Teilnehmende Kinder, die vor Angebotsbeginn abgegeben werden, haben keinerlei Anspruch auf Aufsicht und sind so in Eigenverantwortung – es besteht keine Haftungspflicht des Ferienprogramms der Stadt Fürth oder des externen Veranstaltenden.
Nach dem ausgeschriebenen Angebotsende kann keinerlei Betreuung und Aufsicht der angemeldeten Kinder gewährleistet werden.
Pünktliches Bringen und pünktliches Abholen setzen wir in diesem Sinne voraus.

Hinweis zu Tagesausflügen
WICHTIG: Bei Tagesausflügen, wie Spaßbäder oder Freizeitparks sind die Kinder auch in Kleingruppen eigenständig unterwegs!

Erreichbarkeit einer erziehungs- bzw. abholberechtigten Person
Eltern oder zur Abholung berechtigte Personen müssen während der Veranstaltung im Rahmen des Ferienprogramms telefonisch erreichbar sein.

Regelwerk – gelbe und rote Karten
Das Ferienprogramm-Ausflugsteam kann bei wiederholten Regelverletzungen eine Mahnung aussprechen (gelbe Karte). Dies hat eine Kontaktaufnahme zu den Erziehungsberechtigten zur Folge.
Wiederholt sich ein Regelverstoß bei darauffolgenden Tagesausflügen, erfolgt ein Ausschluss für das nächste gebuchte Angebot ohne Rückzahlung der Teilnahmegebühr (rote Karte). Die Eltern werden in diesem Fall unmittelbar telefonisch von der Verantwortlichen des Ferienprogramms benachrichtigt.

Bezahlung
Mit der Anmeldung für ein Angebot verpflichten Sie sich die Teilnahmegebühr bis zum nächsten Werktag an das Ferienprogramm zu bezahlen.
Bei Bezahlung mit Bildungsgutschein, sind Sie verpflichtet, diesen am nächsten Werktag an das Ferienprogramm der Stadt Fürth zu schicken oder via E-Mail zu senden. Nach telefonischer Absprache kann der Bildungsgutschein auch im Jugendamt abgegeben werden!
Bei Nichtbezahlung droht ein Mahnverfahren durch die Stadt Fürth.

Gruppenanmeldungen
Gruppenanmeldungen von z.B. Hort- und Kita – Einrichtungen sind leider nicht möglich.  Das Ferienprogramm vermittelt jedoch gerne Kontakte zu Veranstalter*innen und leistet Unterstützung bei der Planung von Ferienangeboten.

Wichtige Mitteilungen an Veranstalter*innen
Falls ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung dringend um entsprechende Mitteilung. Sollte Ihr Kind im Zeitraum der gebuchten Veranstaltung ein Medikament einnehmen müssen, bitten wir um schriftliche Erlaubnis dieses verabreichen zu dürfen.

Abholung Ihres Kindes
Falls Ihr Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht von einer aufsichtsberechtigten Person abgeholt wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung an den Veranstalter (am Veranstaltungstag), dass der Heimweg alleine angetreten werden darf.
Wird Ihr Kind nicht von Ihnen selbst abgeholt, müssen abholberechtigte Personen unbedingt bei der Anmeldung angegeben werden.
Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich zum Ende der Veranstaltung ab!

 

2. AGB für Erwerb und Nutzung des Fürther Ferienpasses

Geltung und Gegenstand
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Begrifflichkeiten und Bedingungen zu Erwerb und Nutzung des Ferienpasses der Stadt Fürth fest.

(2) Der Ferienpass der Stadt Fürth beinhaltet einen Ferienpass den es als Druckerzeugnis und als Handy-App gibt. Mit ihm wird bei genannten Anbietern eine Ermäßigung oder kostenfreier Eintritt ermöglicht werden. Wer den Ferienpass erworben hat, kann ihn sich auch in die kostenlose Ferienpass-App laden.

(3) Der Ferienpass ist während der Sommerferien gültig.

(4) Zur Nutzung des Ferienpasses sind nur Kinder und Jugendliche im Alter von 4-16 Jahren mit Wohnsitz in Fürth berechtigt.
Der Ferienpass ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe oder Weiterverkauf der Pässe an Dritte ist ausgeschlossen und stellt einen Vertragsbruch dar.

(5) Mit dem Erwerb des Ferienpasses entsteht jedoch keine Berechtigung dazu, alle auf unserer Website genannten Einrichtungen auch besuchen zu können. Die Stadt Fürth übernimmt keine Garantie, dass die genannten Einrichtungen tatsächlich geöffnet sind und ein Einlass an einem gewünschten Tag auch möglich ist. Hier besteht eine eigene Informationsverpflichtung des Kunden.

(6) Es gelten jeweils die geltenden Regelungen bei den einzelnen Veranstalter:innen.

Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung Ihrer Daten
(1) Der Ferienpass kann ausschließlich nach Registrierung über unsere Websites www.ferienpass.fuerth.de / www.ferien.fuerth.de gekauft werden.
Bezahlt wird entweder mit einem an unseren Verkaufsstellen erworbenen Ferienpass-Gutscheincode oder per Überweisung an das Ferienprogramm der Stadt Fürth

(2) Der Kaufvertrag kommt mit Bezahlung durch Gutscheincode oder bei Überweisung, nach Feststellung des Geldeingangs zustande.

(3) Bei der Registrierung müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten, sowie die Daten der Kinder wahrheitsgemäß angegeben werden.

(4) Das Ferienprogramm der Stadt Fürth speichert die zum Erwerb des Ferienpasses notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien bis zum Ablauf der Ferienpassaktion. Mit Erwerb des Ferienpasses erklärt sich der Kunde mit der Speicherung dieser Daten einverstanden. Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen die erhobenen Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Bezahlung, Lieferung und Ausschluss
(1) Nach Feststellung des Geldeingangs oder bei direkter Bezahlung mit Gutscheincode wird der Pass zeitnah per Email an die Käufer:innen verschickt.
Alternativ steht er ab diesem Zeitpunkt auch in der Handy-App zur Verfügung.

(2) Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
Der Ferienpass ist in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen.

(3) Der Ferienpass ist nicht mit Angeboten des Ferienprogramms kombinierbar.
Bei Anmeldung für Veranstaltungen des Ferienprogramm wird die volle Gebühr fällig. Ermäßigungen über den Ferienpass kommen in diesem Fall nicht zur Geltung.

Haftung, Versicherung und coronabedingte Hinweise
(1) Die Stadt Fürth übernimmt keinerlei Haftung, wenn Einrichtungen und Veranstaltungsorte unter Verwendung des Ferienpasses besucht werden.
Es gilt alleine die Versicherung der Erziehungsberechtigten.

(2) Bei coronabedingten Maßnahmen gelten immer die Regelungen der einzelnen bei uns teilnehmenden Veranstalter:innen.
Es besteht kein Anspruch auf Eintritt.

Gerichtstand
Als Gerichtsstand gilt Fürth als vereinbart.