Teilnahmebedingungen / AGB

für das Ferienprogramm und den Ferienpass des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth

1. Teilnahmebedingungen für das Ferienprogramm der Stadt Fürth

Anmeldung bzw. Registrierung

(1) Die Teilnahme am Ferienprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth (im Folgenden: Ferienprogramm) ist ohne Registrierung möglich. Hierzu geben Sie bei der Anmeldung die erforderlichen Daten ein. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zu registrieren und ein Ferien-Login bei uns anzulegen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess.

(2) Bei der Anmeldung mit oder ohne Registrierung  müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten des anzumeldenden Kindes und die Daten des Kindes wahrheitsgemäß angegeben werden.
Dies gilt sowohl für die telefonische Anmeldung als auch für die selbstständige Online-Anmeldung.

(3) Wird Ihr Kind nicht von Ihnen selbst abgeholt, müssen abholberechtigte Personen unbedingt bei der Anmeldung angegeben werden. (Siehe Hinweis letzter Punkt Abholung Ihres Kindes)

(4) Die Anmeldung stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein verbindlicher Vertragsschluss kommt erst zustande, nachdem eine Anmeldebestätigung als E-Mail-Anhang an die angegebene Mailadresse versandt wurde.

(5) Bei Anmeldung besteht die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu persönlichen und gesundheitlichen Besonderheiten der Teilnehmenden (z.B. Allergien, chronische Erkrankungen, Medikamenteneinnahme) abzugeben. Sofern ein teilnehmendes Kind während der Durchführung der Veranstaltung Medikamente benötigt, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Erlaubnis zur Medikamentenverabreichung mit genauer Angabe des Präparats, der Dosierung und der Einnahmezeit zu erteilen und das Medikament mitzugeben.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben dienen der Sicherheit der Teilnehmenden. Sollte sich bis zum Beginn der Veranstaltung an den Informationen etwas ändern, insbesondere wenn neue Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen bekannt werden bzw. wenn einzelne Informationen nicht mehr zutreffen, sind die Anmeldenden -schon im eigenen Interesse- verpflichtet, dies dem Ferienprogramm bzw. dem Veranstalter umgehend mitzuteilen.

(6) Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen des Ferienprogramms ist das Vorliegen des für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Mindestalters am Tag der Anmeldung.
Das Mindestalter ist bei der jeweiligen Veranstaltungsübersicht angegeben. Zudem ist eine Anmeldung von Kindern in nicht geeignetem Alter technisch nicht möglich, insofern die Daten des Kindes wahrheitsgemäß angegeben wurden. Sollten unwahre Angaben gemacht werden, kann das Ferienprogramm einen bereits geschlossenen Vertrag anfechten. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht in diesem Fall nicht.

Rücktritt von einer Buchung („Stornierung“)

(1) Ein Rücktritt von der Buchung einer Veranstaltung des Ferienprogramms ist möglich.

(2) Im Falle eines Rücktritts innerhalb der ersten drei Werktage nach Anmeldung wird das Teilnahmeentgelt nicht fällig. Wurde es bereits bezahlt, wird das Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag.
Sofern der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt erklärt wird, erfolgt keine Rückerstattung des Entgelts.

(3) Die Rücktrittserklärung muss via E-Mail erfolgen.

Haftung

(1) Die Stadt Fürth hat zu Gunsten der Teilnehmenden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, welche durch die Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Eintreffen der Teilnehmenden am Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt und besteht während der angegebenen Veranstaltungszeiten.

(2) Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen des Ferienprogramms entstehen, haftet die Stadt Fürth nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen bzw. -gehilfinnen beruhen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für derartige Schäden wird auch dann gehaftet, wenn sie auf fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter bzw. Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen bzw. -gehilfinnen der Stadt Fürth beruhen.

(3) Für Schäden, die Teilnehmende auf dem Hinweg zum bzw. Rückweg vom Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt oder nach dem vorzeitigen Verlassen der Veranstaltung erleiden, übernimmt die Stadt Fürth keine Haftung.

Veranstaltungsabsage oder Programmänderung durch das Ferienprogramm

Sollte eine Veranstaltung durch ungenügende Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden können, so besteht Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Sofern absehbar wird das Ferienprogramm eigene Veranstaltungen spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen.

Bei schlechtem Wetter und in begründeten Fällen behält sich das Ferienprogramm das Recht auf Programmänderung vor. Sollte dies nicht angenommen werden oder nicht gewünscht sein, kann die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.

Nichtteilnahme

Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung nach Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages, d.h. nach Erhalt  einer Teilnahmebestätigung (vgl. Unterpunkt „Anmeldung“, s.o.) werden die Teilnahmegebühren dennoch fällig bzw. nicht zurückerstattet.
Bei wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen kann ein genereller Ausschluss von der Teilnahme am Ferienprogramm erfolgen.

Nichtteilnahme wegen Krankheit

Bei Nichtteilnahme wegen Krankheit des Kindes ist eine Erstattung/Nichtzahlung nur dann möglich, wenn die Absage telefonisch 0911-974 15 66 oder 0152-524 987 00 oder via Email (oswald.gebhardt@ferien-fuerth.de) bis 20.00 Uhr am Vortag der Veranstaltung erfolgt und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Unpünktliches Erscheinen zur Veranstaltung

Teilnehmende, die zu spät zur Veranstaltung erscheinen verlieren den Anspruch auf Teilnahme am Angebot und der Rückerstattung der Gebühr – siehe auch Nichtteilnahme.

Verbindlichkeit der ausgeschriebenen Angebotszeiten

(1) Nach dem ausgeschriebenen Ende der Veranstaltung kann für Teilnehmende grundsätzlich keine Betreuung und Aufsicht gewährleistet werden.

(2) Die Erziehungsberechtigten oder zur Abholung berechtigten Personen verpflichten sich dazu, die angemeldeten Kinder und Jugendlichen pünktlich abzuholen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht sind sie gegenüber der Stadt Fürth zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Pünktliches Bringen und pünktliches Abholen setzen wir in diesem Sinne voraus.

Regelung bei Tagesausflügen

WICHTIG: Bei Tagesausflügen, wie Spaßbäder oder Freizeitparks sind die Kinder auch in Kleingruppen eigenständig unterwegs! Eine individuelle Betreuung und durchgehende Beaufsichtigung der Kinder ist demnach nicht gewährleistet.

Erreichbarkeit einer erziehungs- bzw. abholberechtigten Person

Eltern oder zur Abholung berechtigte Personen müssen während der Veranstaltung im Rahmen des Ferienprogramms und im Falle verzögerter Abholung telefonisch erreichbar sein.

Ausschluss von Teilnehmenden

Gegenüber Teilnehmenden, die sich wiederholt nicht an die Anweisungen des Ferienprogramm-Ausflugsteams halten, kann eine Mahnung ausgesprochen werden (gelbe Karte) Dies hat eine Kontaktaufnahme zu den Erziehungsberechtigten zur Folge.
Wiederholt sich ein Regelverstoß bei darauffolgenden Tagesausflügen, kann ein Ausschluss für das nächste gebuchte Angebot ohne Rückzahlung der Teilnahmegebühr erfolgen (rote Karte). Die Eltern werden in diesem Fall unmittelbar telefonisch von der Verantwortlichen des Ferienprogramms benachrichtigt.

Bezahlung

(1) Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Teilnahmegebühr innerhalb von zwei Werktagen an das Ferienprogramm zu bezahlen.

(2) Bei Bezahlung mit Bildungsgutschein muss dieser ausreichend Guthaben aufweisen. Sie sind verpflichtet, den Bildungsgutschein via E-Mail am nächsten Werktag an das Ferienprogramm der Stadt Fürth zu senden. Nach telefonischer Absprache kann der Bildungsgutschein auch im Jugendamt abgegeben werden!

Abholung ihres Kindes

Falls Ihr Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht von einer aufsichtsberechtigten Person abgeholt wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung an den Veranstalter (am Veranstaltungstag), dass der Heimweg alleine angetreten werden darf.
Wird Ihr Kind nicht von Ihnen selbst abgeholt, müssen abholberechtigte Personen unbedingt bei der Anmeldung angegeben werden. Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich zum Ende der Veranstaltung ab!



2. AGB für Erwerb und Nutzung des Fürther Ferienpasses

Geltung und Gegenstand

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Begrifflichkeiten und Bedingungen zu Erwerb und Nutzung des Ferienpasses der Stadt Fürth fest.

(2) Der Ferienpass der Stadt Fürth beinhaltet einen Ferienpass den es als Druckerzeugnis und als Handy-App gibt. Mit ihm wird bei genannten Anbietern eine Ermäßigung oder kostenfreier Eintritt ermöglicht werden. Wer den Ferienpass erworben hat, kann ihn sich auch in die kostenlose Ferienpass-App laden.

(3) Der Ferienpass ist während der bayerischen Sommerferien gültig.

(4) Zur Nutzung des Ferienpasses sind nur Kinder und Jugendliche im Alter von 4-16 Jahren mit Wohnsitz in Fürth berechtigt.
Der Ferienpass ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe oder Weiterverkauf der Pässe an Dritte ist ausgeschlossen und stellt einen Vertragsbruch dar.

(5) Mit dem Erwerb des Ferienpasses entsteht jedoch keine Berechtigung dazu, alle auf unserer Website genannten Einrichtungen auch besuchen zu können. Die Stadt Fürth übernimmt keine Garantie, dass die genannten Einrichtungen tatsächlich geöffnet sind und ein Einlass an einem gewünschten Tag auch möglich ist. Hier besteht eine eigene Informationsverpflichtung des Kunden.

(6) Es gelten jeweils die geltenden Regelungen bei den einzelnen Anbietern.
Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der jeweiligen Einrichtungen kommt nicht mit der Stadt Fürth, sondern mit den jeweiligen Anbietern.

Zustandekommen eines Vertrages, Datenspeicherung

(1) Der Ferienpass kann ausschließlich nach Registrierung über unsere Websites www.ferienpass.fuerth.de / www.ferien.fuerth.de gebucht werden.
Bezahlt wird entweder mit einem an unseren Verkaufsstellen erworbenen Ferienpass-Gutscheincode oder per Überweisung an das Ferienprogramm der Stadt Fürth.

(2) Der Kaufvertrag kommt mit Bezahlung durch Gutscheincode oder, bei Überweisung, nach Feststellung des Geldeingangs zustande.

(3) Bei der Registrierung müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten, sowie die Daten der Kinder wahrheitsgemäß angegeben werden.

(4) Das Ferienprogramm der Stadt Fürth speichert die zum Erwerb des Ferienpasses notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien bis zum Ablauf der Ferienpassaktion. Mit Erwerb des Ferienpasses erklärt sich der Kunde mit der Speicherung dieser Daten einverstanden. Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen die erhobenen Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Bezahlung, Lieferung und Ausschluss

(1) Nach Feststellung des Geldeingangs oder bei direkter Bezahlung mit Gutscheincode wird der Pass zeitnah per Email an die Käufer:innen verschickt.
Alternativ steht er ab diesem Zeitpunkt auch in der Handy-App zur Verfügung.

(2) Ein Rücktritt des Kunden vom Kaufvertrag ist nur wegen einer von der Stadt Fürth zu vertretenden Pflichtverletzung möglich. Der Ferienpass kann nicht zurückgegeben werden.

(3) Der Ferienpass ist nicht mit Angeboten des Ferienprogramms kombinierbar.
Bei Anmeldung für Veranstaltungen des Ferienprogramm wird die volle Gebühr fällig. Ermäßigungen über den Ferienpass kommen in diesem Fall nicht zur Geltung.

Haftung

(1) Die Stadt Fürth übernimmt keinerlei Haftung, wenn Einrichtungen und Veranstaltungsorte unter Verwendung des Ferienpasses besucht werden.
Es gilt alleine die Versicherung der Erziehungsberechtigten.

(2) Die Stadt Fürth haftet nicht für Schäden, die die Inhaber des Ferienpasses, die Anbieter oder Dritte bei dessen Verwendung erleiden.